Kilometergeld, Taggeld und Nächtigungsgeld ab 2025

20. Dezember 2024

Kilometergeld

Ab 01.01.2025 werden die amtlichen Kilometergelder erhöht und vereinheitlicht.
Unabhängig davon, ob ein PKW, Motorrad oder Fahrrad genutzt wird, beträgt das amtliche Kilometergeld künftig 50 Cent. Außerdem wird der Betrag für Mitfahrende von 5 Cent auf 15 Cent angehoben

Hier eine Übersicht der Kilometergelder:

  • Kilometergeld PKW: EUR 0,50 (bisher 0,42)
  • Kilometergeld Motorfahrräder und Motorräder: EUR 0,50 (bisher 0,24)
  • Kilometergeld Mitfahrer: EUR 0,15 (bisher 0,05)
  • Kilometergeld Fahrrad: EUR 0,50 (bisher 0,38)

Das offizielle Kilometergeld deckt die Kosten für die betriebliche Nutzung von Fahrzeugen, die im Privatbesitz sind, pauschal ab enthält beispielsweise Maut- und Parkgebühren, Service und Reparaturen, Mitgliedsbeiträge in Automobilclubs, Abnutzung, Steuern, Treibstoff, Vignetten und Zusatzkosten.

Zur Nachweisführung der Kilometergelder ist ein Fahrtenbuch erforderlich. Das Fahrtenbuch muss Angaben wie Abfahrts- und Ankunftszeit der Fahrten, gefahrene Kilometer, Datum, Zweck der Reise, angewendetes Fahrzeug (Kennzeichen) und Zielpunkt enthalten. Zudem ist die Unterschrift des Fahrers erforderlich.

Das kann alles ganz einfach in der Funktion Reisekosten eingegeben werden. Am Monatsende ist ein Ausdruck möglich, der auch eine Unterschrift ermöglicht. Mehr zu Dienstreisen und der Reisekostenfunktion erfahren Sie hier: https://hilfe.diezeiterfassung.at/zeiten-erfassen/dienstreise und https://hilfe.diezeiterfassung.at/zeiten-erfassen/kilometergeld-und-diaten

Die Obergrenze für betrieblich gefahrene Kilometer mit Fahrrädern wird von 1.500 auf 3.000 Kilometer pro Jahr angehoben. Die Regelung, dass für Kraftfahrzeuge maximal 30.000 Kilometer pro Veranlagungsjahr steuerlich abgesetzt werden können, bleibt unverändert. Es spielt dabei keine Rolle, ob mehrere Kraftfahrzeuge gleichzeitig oder nacheinander verwendet werden.

Inländisches Taggeld und Nächtigungsgeld

Generell stellt das Taggeld eine Entschädigung für Aufwände dar, die während einer Dienstreise entstehen und dient dazu, die erhöhten Ausgaben zu decken.

Inländisches Tagesgeld: EUR 30,00 (bisher 26,40)
Inländisches Nächtigungsgeld: EUR 17,00 (bisher 15,00)


Das Taggeld ab 2025 beträgt pro begonnener Stunde (ab 3 h) 2,50 Euro (bisher 2,20), wobei maximal 12 Stunden vergütet werden, was einem Tagesmaximum von 30 Euro entspricht.