Kilometergeld NEU ab 01.07.2025

23. Juli 2025

 

Mit 01.07.2025 gelten für Motorräder, sowie Fahrräder wieder niedrigere Kilometergeld-Sätze. 

Hier eine Übersicht der Kilometergelder ab 01.07.2025:

  • Kilometergeld PKW: EUR 0,50 
  • Kilometergeld Motorfahrräder und Motorräder: EUR 0,25
  • Kilometergeld Mitfahrer: EUR 0,15
  • Kilometergeld Fahrrad: EUR 0,25

 

Für den Zeitraum vom 01.01. bis 30.06.2025 gelten auch weiterhin die zuvor festgelegten Kilometergeld-Sätze. 

Per 01.01.2025 wurden die amtlichen Kilometergelder erhöht und vereinheitlicht (01.01. – 30.06.2025):

  • PKW: EUR 0,50 (bisher 0,42)
  • Motorfahrräder und Motorräder: EUR 0,50 (bisher 0,24)
  • Mitfahrer: EUR 0,15 (bisher 0,05)
  • Fahrrad: EUR 0,50 (bisher 0,38)


Das offizielle Kilometergeld deckt die Kosten für die betriebliche Nutzung von Fahrzeugen, die im Privatbesitz sind, pauschal ab enthält beispielsweise Maut- und Parkgebühren, Service und Reparaturen, Mitgliedsbeiträge in Automobilclubs, Abnutzung, Steuern, Treibstoff, Vignetten und Zusatzkosten.

Zur Nachweisführung der Kilometergelder ist ein Fahrtenbuch erforderlich. Das Fahrtenbuch muss Angaben wie Abfahrts- und Ankunftszeit der Fahrten, gefahrene Kilometer, Datum, Zweck der Reise, angewendetes Fahrzeug (Kennzeichen) und Zielpunkt enthalten. Zudem ist die Unterschrift des Fahrers erforderlich.

Das kann alles ganz einfach in der Funktion Reisekosten eingegeben werden. Am Monatsende ist ein Ausdruck möglich, der auch eine Unterschrift ermöglicht. Mehr zu Dienstreisen und der Reisekostenfunktion erfahren Sie hier: https://hilfe.diezeiterfassung.at/zeiten-erfassen/dienstreise und https://hilfe.diezeiterfassung.at/zeiten-erfassen/kilometergeld-und-diaten

Die Obergrenze für betrieblich gefahrene Kilometer mit Fahrrädern wurde von 1.500 auf 3.000 Kilometer pro Jahr angehoben. Die Regelung, dass für Kraftfahrzeuge maximal 30.000 Kilometer pro Veranlagungsjahr steuerlich abgesetzt werden können, bleibt unverändert. Es spielt dabei keine Rolle, ob mehrere Kraftfahrzeuge gleichzeitig oder nacheinander verwendet werden.